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Wer soll das bezahlen - Kosten
Hier muss deutlich gemacht werden, dass sich die Gesamtkosten aus mehreren Beträgen zusammensetzen. Neben dem amtlichen Anteil laut Tabelle ist durch die notwendige Mitgliedschaft in der Elterninitiative auch ein Monatsbeitrag zu zahlen und sind Pflichtstunden zu leisten. Damit "erkaufen" sich die Mitglieder große Mitgestaltungsmöglichkeiten. Auch die Kosten für Frühstück bzw. Mittagessen sollten eingeplant werden.
Der Elternbeitrag, der für einen Platz in einem Kindergarten oder einer Kindertagesstätte an das Jugendamt zu entrichten ist, richtet sich nach § 17 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK). Er ist in allen Einrichtungen gleich und gilt pro Familieneinheit (ist also auch bei mehr als einem Kind nur einmal zu entrichten).
Die Höhe ist nach dem Einkommen (jährlich an die Stadt nachzuweisen) gestaffelt und beträgt derzeit
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Alter des Kindes
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3 Jahre und älter
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3 Jahre und älter
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3 Jahre und älter
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unter 3 Jahren
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unter 3 Jahren
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unter 3 Jahren
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Betreuungszeiten in Stunden:
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25
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35
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45
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25
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35
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45
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bis 12.271, €
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0 €
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0 €
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0 €
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0 €
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0 €
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0 €
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bis 24.542, €
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23 €
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27 €
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40 €
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37 €
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44 €
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64 €
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bis 36.813, €
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44 €
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49 €
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75 €
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71 €
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79 €
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120 €
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bis 49.084, €
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73 €
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81 €
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123 €
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117 €
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130 €
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197 €
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bis 61.355, €
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109 €
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121 €
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185 €
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175 €
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194 €
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296 €
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bis 73.926, €
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148 €
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162 €
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249 €
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237 €
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260 €
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399 €
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bis 85.897, €
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188 €
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206 €
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311 €
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301 €
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330 €
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498 €
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über 85.897, €
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228 €
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251 €
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374 €
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365 €
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402 €
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599 €
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Da in Einrichtungen von z.B. Elterninitiativen ein Teil der Kosten durch die Mitglieder zu tragen ist, werden diese Kosten auf alle verteilt. Pro Familieneinheit, gleich wieviel Kinder der Familie die Einrichtung besuchen oder ob es sich um Alleinerziehende oder Paare handelt, sind neben den Elternbeiträgen an das Jugendamt an den Verein "Das Zwergennest" Seelscheider Kindergarten e.V. und an den Verein zur Förderung des Seelscheider Kindergartens “Das Zwergennest” e.V. monatlich je 10 € vierteljährlich im Voraus zu zahlen. Eine Mitgliedschaft im Verein ist für die Zuteilung eines Platzes unabdingbare Voraussetzung.
Ein Teil der Kosten, die die Einrichtung verursacht, wird durch Eigeninitiative in Form von Arbeiten gedeckt. So hat derzeit (2007/2008) jede Familieneinheit 20 sogenannte Pflichtstunden abzuleisten. Das kann z.B. durch Rasenmähen, Putzen, Reparaturarbeiten oder Hilfe bei Ausflügen und Veranstaltungen geschehen. Die jeweils gültige Pflichtstundenzahl wird jährlich gemessen am Bedarf neu berechnet und in der Mitgliederversammlung angepasst festgelegt.
Da die monatlichen Beiträge und die Pflichtstunden fester Bestandteile der finanziellen Kalkulation sind, haben wir im Interesse der Gemeinschaft die Erbringung dieser "Zahlungen" konsequent einzufordern. Im Falle der "Unmöglichkeit" der Pflichtstundenleistung wird derzeit ein Ersatzbetrag in Höhe von 12,50 Euro € fällig.
Da in beiden Gruppen morgens gefrühstückt wird (die Kinder schmieren sich ihre Brote selbst und mischen ihr Müsli an), ist ein Frühstücksgeld in Höhe von derzeit 6 Euro € monatlich in den Gruppen zu zahlen.
Für Kinder mit Tagesstättenplatz wird mittags frisch und lecker gekocht. Für jedes dieser Kinder ist damit ein Essensgeld, abhängig vom tatsächlichen Verbrauch, an den Verein zu entrichten.
Am einfachsten und sichersten hat sich ein Dauerauftrag über die entsprechende Summe erwiesen. So kann die Zahlung nicht in Vergessenheit geraten.
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